Riester Rente
Rentenversicherung
mit staatlicher Förderung
Riesterrente
- Vergleich
Riester-Rente
ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine privat
finanzierte, staatlich geförderte Altersvorsorge.
Die Förderung
ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
An Förderungen werden bei der Riesterrente einmal die
sogenannten Zulagen und zum Anderen steuerliche Förderungen im
Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährt.
Der Ausdruck "Riester-Rente" wurde durch den damaligen Arbeits- und
Sozialminister Walter Riester geprägt, von dem die Idee einer
privaten, staatlich geförderten Altersvorsorge zum Ausgleich
der Kürzungen die durch die Rentenreform 2000/2001 entstanden
sind, stammte.
Anspruch auf die staatliche Riester Förderung
haben folgende Personen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige
Selbständige (z. B. Handwerker, die der
Rentenversicherungspflicht unterliegen oder über die
Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz
über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende (maximal für die
ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
- Bezieher von Arbeitslosengeld
(einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld
deren
Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder
Vermögen
ruhen)
- Bezieher von Krankengeld
- nicht erwerbsmäßig
tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von
Angehörigen im Haushalt)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte
bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des
Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt
wird
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese
zuvor pflichtversichert waren
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen
gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil
ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung
gewährleistet wird
- Arbeitslosengeld II-Empfänger
- Ehepartner aller Zulagenberechtigten
Voraussetzung
für den Erhalt der Förderung bei der Riester Rente
ist, dass der Förderberechtigte in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Keinen Anspruch auf die Riester Rente
Förderung haben folgende
Personen:
- nicht rentenversicherungspflichtige
Selbständige
- freiwillig in der gesetzlichen
Rentenversicherung Versicherte
- Pflichtversicherte in
berufsständischen Versorgungseinrichtungen
(z. B. Ärzte, Tierärzte,
Rechtsanwälte)
- geringfügig versicherungsfrei
Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen
Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
- Sozialhilfebezieher ohne
versicherungspflichtiges Einkommen
- Altersrentner
- Bezieher einer Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige
Beschäftigung oder Tätigkeit
- Studenten, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind.
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